AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Medizinrecht Beratung Dr. med. univ. Elisabeth Ratzenböck, BLaw

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Unternehmen Medizinrechtberatung, in Folge „das Unternehmen“, und den Klient/innen. Die Geltung von AGB von Klient/innen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Haftungsbeschränkung

Das Unternehmen haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für allfällige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf/innen. Das Unternehmen haftet nicht für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen und mittelbare bzw. Folgeschäden.

3. Zahlungskonditionen

Rechnungen sind von Klient/innen innert 30 Tagen ab dem Tag des Fallabschlusses zu bezahlen. Für den Fall komplexer und langdauernder Aufträge kann das Unternehmen Vorauszahlungen verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der/die Klient/in gemäss Art. 102 Abs. 2 des Obligationsrechts ohne Mahnung in Verzug und ein Verzugszins von 5% wird geltend gemacht (Art. 104 Abs. 1 des Obligationenrechts). Spätestens nach 60 Tagen ab Fallabschluss wird bei Nichtbegleichung der Forderung eine Betreibung eingeleitet.

4. Formvorschriften

Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allfällige mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich.

5. Rechtsbeziehung

Zwischen dem Unternehmen und dem Klienten/der Klientin entsteht ein Auftragsverhältnis gemäss Art. 394 ff. des Obligationenrechts. Das Unternehmen verpflichtet sich, die übertragenen Dienste vertragsgemäss und sorgfältig zu besorgen. Der Auftrag kann von jedem Geschäftspartner jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies zur Unzeit ist der zurücktretende Teil zu Schadenersatz verpflichtet.

6. Datenschutz

Jegliche Daten von Klient/innen werden streng vertraulich behandelt. Das Unternehmen wird ausschliesslich nach schriftlicher Ermächtigung des Klienten/der Klientin den Sachverhalt an eine kooperierende Anwaltskanzlei, an die Staatsanwaltschaft oder ein Medienunternehmen übergeben. Das Unternehmen haftet nicht für Datenverlust infolge Cyberkriminalität oder Einbruchsdiebstahls.

7. Einscannen

Das Unternehmen verpflichtet sich, das vom Klienten/der Klientin genannte Spital mit dem Einscannen der Patientenverfügung zu beauftragen. Die Umsetzung obliegt einzig dem betreffenden Spital.

8. Höhere Gewalt

Das Unternehmen ist im Fall von höherer Gewalt bis zur Wiederherstellung des Status quo ante von der Leistungspflicht befreit. Zu Fällen höherer Gewalt zählen insbesondere kriegerische Auseinandersetzungen, Vandalismus, Streiks, Naturkatastrophen oder Pandemien.

9. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Anwendbar ist Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gilt Basel-Stadt.